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Neutralität und Unabhängigkeit

Das Zentrum für Medizinische Begutachtung ist in seiner Beurteilung unabhängig und neutral. Es bestehen keine Abhängigkeiten gegenüber den Auftraggebern. Die einzelnen Fachspezialisten sind in ihrer Beurteilung an keine fachlichen Weisungen gebunden.

Richtlinien zur Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität des Zentrums für Medizinische Begutachtung und der in ihm tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Es ist grundsätzlich oberstes Bestreben des Zentrums für Medizinische Begutachtung im Interessenskonflikt zwischen Versicherten und Versicherern eine unabhängige und neutrale Stellung einzunehmen und zu bewahren.
Aus diesem Grund verpflichtet sich das ZMB, alle Versuche, diese Neutralität und Objektivität zu beeinflussen, abzuwehren. Versuche einer Einflussnahme irgend einer Partei auf den Ablauf der Untersuchungen und die medizinischen Beurteilungen werden strikte zurückgewiesen.
Das Zentrum für Medizinische Begutachtung ist eine medizinische Abklärungsstelle (MEDAS) der Eidg. Invalidenversicherung. Die für unsere MEDAS tätigen Aerzte und Aerztinnen erfüllen ihren gutachterlichen Auftrag unabhängig, in freiem Ermessen, nach bestem Wissen und Gewissen und unterstehen in ihrer Meinungsbildung keinem Einfluss irgend einer Drittstelle.

Alle Spezialisten/innen arbeiten nur teilzeitlich und im Auftragsverhältnis für das ZMB. Daneben führen sie eine eigene Praxis und/oder sind als Klinikärzte tätig, wodurch eine wirtschaftliche Abhängigkeit von ihrer Gutachtertätigkeit vermieden und der tägliche Kontakt mit Patienten, Krankheitsbildern und Fortschritten in der klinischen Medizin gewährleistet werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZMB sind ebenfalls zur strikten Neutralität verpflichtet. Liegt ein Verdacht einer Befangenheit vor, so haben diese im Einzelfall in den Ausstand zu treten. Solche Gründe sind insbesondere, wenn ein Mitarbeiter/in:

  • Vertrauensarzt oder beratender Arzt einer in den Casus involvierten Versicherung oder Krankenkasse ist.
  • Den/die Versicherte früher in seiner Privatpraxis behandelt oder begutachtet hat.
  • Verwandtschaftliche oder andere persönliche Beziehungen zu einem Versicherten/einer Versicherten oder Auftraggeber hat.
  • In anderen, von einer Partei zu begründenden Fällen von Befangenheit.

Begutachtungsstelle seit 1978

1978 wurde die MEDAS Basel als erste Begutachtungsstelle, zusammen mit der MEDAS Ostschweiz in St. Gallen, gegründet. Damalige Trägerschaft war das Bürgerspital Basel, betrieben wurde die Begutachtungsstelle mit festangestellten Ärzten. 1982 wurde das Institut umstrukturiert und das System einer interdisziplinären Begutachtung mit in der Praxis oder Klinik tätigen Spezialisten, die nur teilzeitlich Gutachten erstellen, erstmals schweizweit, eingeführt. Gleichzeitig wurde der Name MEDAS Basel in Zentrum für Medizinische Begutachtung, ZMB, umbenannt. Trägerschaft war weiterhin bis Ende 1997 das Bürgerspital Basel. Im Rahmen von umfangreichen Umstrukturierungen wurde das ZMB per 01.01.1998 aus dem Bürgerspital ausgegliedert. Neue Trägerschaft ist seit dem ein nicht kommerzieller Verein nach Artikel 60 ff. ZGB. Bis Mitte 2002 blieb das Institut in Räumlichkeiten des Bürgerspitals domiziliert, seither befindet es sich auf dem Areal des Bethesda-Spitals Basel.